Wenn Sie als Impulsberaterin oder Impulsberater den Grundkurs für Mehrfamilienhäuser mit mehr als 6 Wohneinheiten sowie Stockwerkeigentümerschaften absolviert haben, können Sie diesen dreistündigen Weiterbildungskurs absolvieren.Sie erfahren darin das Neuste zum Programm «erneuerbar heizen», werden über die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Förderprogramme informiert und erfahren vieles mehr für Ihren Einsatz als Impulsberaterin oder Impulsberater. In diesem Weiterbildungskurs geht es um Mehrfamilienhäuser mit mehr als 6 Wohneinheiten sowie um Stockwerkeigentümerschaften . Die Zulassung als Impulsberaterin oder Impulsberater gilt ab dem erfolgreichen Abschluss eines Ausbildungskurses für zwei Jahre, sie muss spätestens 2 ½ Jahre nach der Erstzulassung durch einen Weiterbildungskurs erneuert werden.

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Wenn Sie als Impulsberaterin oder Impulsberater den Grundkurs für EFH/kleinere MFH bis 6 Wohneinheiten absolviert haben, können Sie diesen dreistündigen Weiterbildungskurs absolvieren. Sie erfahren darin das Neuste zum Programm «erneuerbar heizen», werden über die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Förderprogramme informiert und erfahren vieles mehr für Ihren Einsatz als Impulsberaterin oder Impulsberater. In diesem Weiterbildungskurs geht es um Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser bis 6 Wohneinheiten (EFH) . Die Zulassung als Impulsberaterin oder Impulsberater gilt ab dem erfolgreichen Abschluss eines Ausbildungskurses für zwei Jahre, sie muss spätestens 2 ½ Jahre nach der Erstzulassung durch einen Weiterbildungskurs erneuert werden.

 

Wenn Sie als Impulsberaterin oder Impulsberater den Grundkurs für EFH/kleinere MFH bis 6 Wohneinheiten absolviert haben, können Sie diesen dreistündigen Weiterbildungskurs absolvieren. Sie erfahren darin das Neuste zum Programm «erneuerbar heizen», werden über die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Förderprogramme informiert und erfahren vieles mehr für Ihren Einsatz als Impulsberaterin oder Impulsberater. In diesem Weiterbildungskurs geht es um Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser bis 6 Wohneinheiten (EFH) . Die Zulassung als Impulsberaterin oder Impulsberater gilt ab dem erfolgreichen Abschluss eines Ausbildungskurses für zwei Jahre, sie muss spätestens 2 ½ Jahre nach der Erstzulassung durch einen Weiterbildungskurs erneuert werden.

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