FAQ Solarteure Ausbildung NIV14

Seit dem 1. Juli 2021 gilt die überarbeitete NIV (734.27). Für Solarteure und PL Solarmontage gibt es damit viele Fragen, welche wir hier beantworten: 

 

Frage Antwort
Frage 1 | 29.10.2021 

Wo steht genau, dass Solarteure zu der NIV14 Prüfung zugelassen sind? 

Hier gilt Art.14 1b.2. Der Solarteur gilt neu als fachspezifische Ausbildung in solchen Installationen. Es muss nachgewiesen werden, dass der gesamte Solarteurlehrgang (255 Lektionen, Stand 2021) erfolgreich abgeschlossen wurde (Zertifikat). 

Der Solarteur ist ein zertifizierter Lehrgang, welcher inhaltlich von einer schweizweiten Qualitätskontrolle überwacht wird. 

Frage 2 | 29.10.2021 

Muss der Vorbereitungskurs zwingend besucht werden? 

Grundsätzlich nicht. Mit dem Zertifikat Solarteur wäre man direkt zur Prüfung zugelassen. Am Vorbereitungskurs vertiefen wir die Themen der Prüfung, damit man optimal vorbereitet an die Prüfung gehen kann. Dies sind insbesondere die Wechselstrommessungen und die Messtechnik an PV-Anlagen.
Frage 3 | 29.10.2021 

Kann der Vorbereitungskurs von einem Solarteur auch an einer anderen Ausbildungsstätte absolviert werden? 

Es gibt für die NIV-Prüfung verschiedene Anbieter. Die Solarteurschulen spezialisieren sich bei der Ausbildung, insbesondere bei der Materialkunde und Messtechnik, auf den PV-Bereich. 
Frage 4 | 29.10.2021 

Muss man zum Beispiel als Dachdecker oder Spengler zwingend den Solarteur machen als Vorbereitung zur NIV14 Prüfung? 

Nein, es kann auch 3 Jahre praktische Erfahrung unter Aufsicht nachgewiesen werden. Dabei bedeutet Aufsicht, eine Begleitung durch einen Inhaber der Installationsbewilligung 14 oder einen Bewilligungsträger nach NIV Art. 7/9.
Wer diese Begleitung nicht nachweisen kann, dem steht diese Möglichkeit mit der Ausbildung zum Solarteur offen. 
Frage 5 | 29.10.2021 

Wo kann ich diese Ausbildung zum Solarteur machen? 

Aktuell besteht die Möglichkeit in der Region Ost (Wattwil, Uzwil, St.Gallen), Region Mitte (Bern, Lenzburg) und Region West (Yverdon, Les Paccots). Weiter Infos unter www.solarteure.ch 
Frage 6 | 29.10.2021 

Kann ich an diesen Schulen neben dem Solarteur auch gleich den NIV14 Vorbereitungskurs machen? 

Ja, an der Energieakademie Toggenburg wird der Kurs speziell auf die Ausbildung zum Solarteur abgestimmt.
Frage 7 | 29.10.2021 

Was kann ich alles Installieren mit diesem NIV14-Abschluss? 

Die Prüfung ist speziell auf entsprechende Installationen ausgelegt, in unserem Fall auf Photovoltaikanlagen. Auf diesem Fachgebiet muss die praktische Tätigkeit nachgewiesen werden. Nach der erfolgreichen Prüfung dürfen nur diese geprüften Installationen nach einem AC-Anlagenschalter bis zu den Solarmodulen installiert werden. Die erteilte Bewilligung gilt also nicht für z.B. Liftanlagen oder Alarmanlagen usw. 
Frage 8 | 29.10.2021 

Muss ein Elektroinstallateur EFZ auch den Kurs und die Prüfung absolvieren? 

Ein Elektroinstallateur EFZ erfüllt die Bedingungen gemäss Art. NIV14 1a. Er muss keinen Kurs und keine Prüfung absolvieren. Damit er jedoch diese Arbeiten in einer Solarfirma ausführen darf, muss er die NIV14-Bewilligung beim ESTI beantragen. Dabei muss er nachweisen, dass er mindestens 3 Jahre unter fachkundiger Aufsicht eines Elektromeisters regelmässig auf solchen Solaranlagen gearbeitet hat. (siehe auch Frage 9) 
Frage 9 | 29.10.2021 

Was bedeutet unter Aufsicht gearbeitet und wie kann man das nachweisen? 

Ein Elektroinstallateur EFZ muss mit einer Arbeitsbestätigung nachweisen, dass er regelmässig solche Anlagen, während 3 Jahren installiert hat. Die Aufsicht muss von einer Person bestätigt werden, welcher eine Bewilligung nach Art. 7 oder 9 hat (I-Bewilligung vom ESTI) 
Frage 10 | 29.10.2021 

Muss diese Person, welche die Aufsicht nachweist, im selben Betrieb arbeiten? 

Nein, nicht zwingend. Es muss aber nachgewiesen werden, dass die Begleitung nahtlos über 3 Jahre geschehen ist. Es ist also zum Beispiel denkbar, dass eine Solarfirma zusammen mit einer Elektroinstallationsfirma PV-Anlagen erstellt haben und dies auch mittels einer Dokumentation nachweisen können. Die Aufsicht muss durch den Elektromeister ausgeführt (nicht an andere delegiert) und unterzeichnet sein. 
Frage 11 | 29.10.2021 

Gelten diese Bedingungen auch für Montageelektriker EFZ oder andere Berufe mit elektrotechnischer Grundausbildung? 

Ein Montageelektriker EFZ gilt wie zum Beispiel ein Netzelektriker EFZ oder Automatiker EFZ gemäss Art.13 1b als nahe verwandter Beruf. Er muss also auch keine Prüfung absolvieren, jedoch nicht 3, sondern 5 Jahre unter fachkundiger Leitung nach der Lehre nachweisen können. (Analog Fragen 9 und 10) 

Wichtiger Hinweis: für eine Zulassung zur Prüfung gilt im Zweifelsfall nicht dieses Dokument sondern der Entscheid des ESTI!