Der Bundesrat hat am 4. Juni verschiedene revidierte Verordnungen im Energiebereich verabschiedet. Sie traten am 1. Juli in Kraft. So dürfen ab jetzt Gebäudehüllen-Spezialisten unter bestimmten Umständen an der NIV-14-Prüfung (eingeschränkte Installationsbewilligung) teilnehmen. Die Energieakademie Toggenburg bietet in Zusammenarbeit mit Polybau einen Vorbereitungskurs an.

Endlich ist es so weit. Nach jahrelangem Ringen um die Zulassung zur Prüfung für die eingeschränkte Installationsbewilligung nach Artikel 14 dürfen nun auch Spezialisten der Gebäudehülle an der Abschlussprüfung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates teilnehmen.

Trotz Fachwissen Zulassungsbedingungen nicht erfüllt
Seit Jahren hat sich ein Vakuum von Interessenten für diesen Abschluss gebildet. Absolventen der Lehrgänge «Solarteur » oder «Projektleiter Solarmontage» durften trotz detaillierten Kenntnissen im Solarbereich weder Stecker auf die String-Leitungen krimpen (Stecker montieren), noch Wechselrichter montieren oder anschliessen. Zum Unverständnis der Kursteilnehmer war es ihnen bis dato auch nicht erlaubt, ihr Fachwissen an der hierfür vorgesehenen Prüfung unter Beweis zu stellen, da sie aufgrund ihrer beruflichen Ausbildung nicht alle Zulassungsbedingungen erfüllten.

Neuer Kurs angepasst an die aktuellen Bedingungen
Da die Revision der Niederspannungs-Installationsverordnung nun auch Solarteure und Projektleiter Solarmontage zur NIV-14-Prüfung zulässt und es demzufolge für jeden Spezialisten der Gebäudehülle einen Weg zur Erlangung der eingeschränkten Installationsbewilligung gibt, bietet die Energieakademie Toggenburg in Zusammenarbeit mit Polybau einen Prüfungsvorbereitungskurs an.